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VGH Bayern, 11.04.2005 - 8 CE 05.451 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Bayreuth, 01.12.2022 - B 1 K 20.427
Folgenbeseitigung, Erhöhung der Straße, Erhöhung des Gehwegs, Beeinträchtigung …
Damit verfügen die Kläger über keine Rechtsposition, die es ihnen erlauben würde, die faktische Erhöhung des Gehwegs an ihrem Grundstück mit Erfolg anzugreifen (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2005 - 8 CE 05.451 - juris Rn. 13;… vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - juris Rn. 4).In einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. April 2005 (Az. 8 CE 05.451) führt das Gericht zu den Rechten des Straßenanliegers bei Veränderung der Zufahrtsverhältnisse, die einen Höhenunterschied von 60 bis 70 cm im Bereich der Zufahrt ergaben, Folgendes aus (…juris Rn. 13 ff.):.
- VGH Bayern, 16.05.2023 - 8 ZB 22.2586
Klage gegen Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen
Der Zulassungsantrag legt nicht dar, dass der bauliche Aufwand einer solchen Umorganisation unvertretbar wäre (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2005 - 8 CE 05.451 - juris Rn. 14;… VGH BW, U.v. 22.3.2016 - 5 S 531/13 - VBlBW 2016, 382 = juris Rn. 37;… VGH LSA, B.v. 13.1.2015 - 2 L 162/13 - NJW 2015, 2281 = juris Rn. 10). - VG München, 06.10.2023 - M 28 E 23.4212
Untersagung der Beseitigung einer provisorischen Zufahrt
Es ist im Gegenteil aus der Regelung des Art. 17 Abs. 2 Satz 3 BayStrWG zu folgern, dass der Gesetzgeber den Anliegern zumutet, zunächst die Betriebs- bzw. Nutzungsabläufe auf dem eigenen Grundstück erforderlichenfalls umzuorganisieren, bevor ihnen ein Anspruch gegen den Straßenbaulastträger eingeräumt wird (…VG Ansbach, U.v. 8.10.2009 - AN 10 K 09.00992 - juris Rn. 18;… VG Würzburg, U.v. 21.1.2003- W 4 K 01.806 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 11.4.2005 - 8 CE 05.451 - juris Rn. 13 ff.;… BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 8 CE 15.1023 - juris Rn. 11). - VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 10 K 09.00992
Bauliche Veränderung einer Straße; Veränderung der Zufahrt; (keine) erheblich …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung dieses Gerichts und auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschluss vom 26.1.2005, Az.: AN 10 E 05.00007; Beschluss vom 11.4.2005, Az.: 8 CE 05.451, jeweils in juris).